Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Schloss Vollrads GmbH & Co. Besitz KG für Veranstaltungen in unseren Banketträumen.

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Banketträumen sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Bewirtungen.
Der Inhalt des Vertrages richtet sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Bestellvereinbarung und diesen Bedingungen.
Die Reservierung ist für beide Teile jedoch nur verbindlich, wenn der Besteller als alleinverantwortlicher Veranstalter die Bestellvereinbarung unterzeichnet hat. Diese beruht auf unserem Angebot und enthält neben dem Datum der Veranstaltung den Umfang unserer Leistungen. Der Vertrag wird durch unsere schriftliche Bestätigung gültig.
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Reservierungsoption

Kommt bis zum Ablauf einer dem Besteller eingeräumten Optionszeit zur Anmietung von Räumlichkeiten ein Vertrag nach Maßgabe der Ziff. 1. nicht zustande, sind wir berechtigt, über die bis dahin reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu verfügen.

3. Um- und Abbestellungen

Um- und Abbestellungen können durch den Veranstalter bis spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn ohne Kostenbelastung schriftlich vorgenommen werden. Bei Um- bzw. Abbestellungen, die uns nach diesem Zeitpunkt zugehen, bleibt der Veranstalter verpflichtet, eine Abschlagszahlung in Höhe von 25% des zu erwartenden Umsatzverlustes zu zahlen. Bei Um- oder Abbestellungen innerhalb von 4 Wochen bis zum Veranstaltungsbeginn bleibt der Veranstalter verpflichtet, eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des zu erwartenden Umsatzverlustes zu zahlen. Sollte der Raum noch weitervermietet werden können, so wird dies schadenmindernd angerechnet. Bei kurzfristigen Anfragen wird der Termin der Um- und Abbestellungsfrist durch uns neu festgelegt. Bei Stornierung einer Musikveranstaltung werden zusätzlich die Stornogebühren der Musiker in Höhe von 50% der Gage in Rechnung gestellt.

4. Änderung der Teilnehmerzahl

Spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin benötigen wir die genaue Teilnehmeranzahl, Ihre Menüauswahl sowie die „Headline“ für die Menükarte, soweit gewünscht. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl innerhalb von 4 Tagen, werden die nicht in Anspruch genommenen Gedecke mit 50% des tatsächlichen Pro Kopf Umsatzes in Rechnung gestellt. Am Veranstaltungstag selbst mit 100 %. Eine erforderliche und im Angebot benannte Mindestteilnehmerzahl darf nicht unterschritten werden. Natürlich müssen wir uns das Recht vorbehalten, dass wir bei einer Erhöhung der Personenzahl die Mehrkosten in Rechnung stellen dürfen.

5. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Eine Aufrechnung durch den Veranstalter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter haftet uns gegenüber auch für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern selbst bestellter Speisen und Getränke.
Die Bewirtung erfolgt, soweit keine anderen Nebenabsprachen getroffen wurden, ausschließlich mit den von uns zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken. Ausnahmen dieser Regelung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

7. Dekorationsmaterial

Die Verwendung von Dekorationsmaterial und ähnlichen Gegenständen bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Sämtliches Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Vorbehaltlich einer anderen Anweisung durch uns, muß das vom Veranstalter gestellte Dekorationsmaterial unverzüglich nach Ende der Veranstaltung wieder entfernt und abgeholt werden, spätestens jedoch bis 10,30 Uhr des folgenden Tages.

8. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für alle Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die beim Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, ohne Verschuldens-Nachweis.

9. Rücktritt

Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn uns die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt, Brand, Erkrankung, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangel oder ähnliche Gründe unmöglich oder unzumutbar wird.

10. Haftung

Für die Beschädigung oder den Verlust von eingebrachten Sachen des Veranstalters und der Teilnehmer sowie für sonstige Schäden haften wir nur, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Falle aber für indirekte und Folgeschäden, ausgeschlossen.

 

Geschäfts- und Lieferbedingungen

Weingutsverwaltung Schloss Vollrads KG

Unser Angebot ist freibleibend. Sollte bei Eingang Ihrer Bestellung der gewünschte Wein nicht oder nur noch in geringen Mengen vorhanden sein, werden wir Ihnen einen Wein ähnlicher Qualität und Preislage vorschlagen.

Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn Ihnen eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung vorliegt. Die Rechnung geht Ihnen zu, wenn der Spediteur die Ware übernimmt oder die Rechnung begleitet die Ware.

Die Lieferung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Bestellung, bevorzugt per Spedition. Sollten Sie eine andere Versandart wünschen, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Etwaige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Falls Sie die Weine selbst abholen möchten, bitten wir Sie, dies montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr zu erledigen.

Transportschäden werden voll ersetzt, da wir nur in bahngeprüften Verpackungen versenden. Zur ordnungsgemäßen Schadensregulierung ist es jedoch erforderlich, dass Sie sich den Schaden sofort bei Anlieferung vom Transportunternehmer auf dem Frachtbrief bestätigen lassen.

Beanstandungen der Weine sind unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Sendung geltend zu machen. Weinsteinkristalle sind natürliche Ausscheidungen, die die Qualität des Weines nicht beeinträchtigen und daher keinen Grund zur Beanstandung bieten.

Wir bitten um Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Liegt uns ein Bankeinzug vor, gewähren wir 30 Tage Valuta. Bei Zahlungsverzug müssen wir Verzugszinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Weiterhin berechnen wir Mahngebühren in Höhe von € 3,00 je Mahnung.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises machen wir Eigentumsvorbehalt geltend. Die gelieferten Waren sind getrennt von anderen Waren derart aufzubewahren, dass sie jederzeit als die mit Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erkenntlich sind. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist ausgeschlossen. Bei drohender Pfändung verpflichtet sich der Käufer, sofort zu widersprechen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Rüdesheim/Rhein.

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Complaint Procedure via Online Dispute Resolution (ODR): http://ec.europa.eu/consumers/odr/